Bulkestate trägt zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei.

Wir befolgen die Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, setzen das "know your customer"-Prinzip (KYC) um und befolgen die Sanktionsregeln gegenüber Kreditnehmern (juristische Personen, mit denen Bulkestate Kreditverträge abgeschlossen hat). Wir können dies nach eigenem Ermessen auch gegenüber anderen Kunden anwenden.

Transparente und vertrauenswürdige Kundenbeziehungen sind für uns wichtig und unerlässlich im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Was genau ist "Geldwäsche" und "Terrorismusfinanzierung"?

"Geldwäsche" ist vereinfacht ausgedrückt der Prozess, illegal erzielte Erlöse (z. B. aus dem Drogenhandel) zu nehmen und den Anschein zu erwecken, dass die Erlöse legal sind. "Terrorismusfinanzierung" bezeichnet die Finanzierung und Unterstützung eines Terroraktes und dessen Beauftragung.

Maßnahmen der Sorgfaltspflicht/KYC

Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Kreditnehmern werden grundsätzlich Sorgfaltsprüfungsmaßnahmen durchgeführt. Auch in anderen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (z. B. bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) wird eine Sorgfaltsprüfung durchgeführt.

KYC ist ein integraler Bestandteil dieser Prüfung. Wir müssen verschiedene Informationen über den Kreditnehmer und seine beabsichtigte Transaktion/Geschäftsbeziehung sammeln sowie die erhaltenen Daten überprüfen, um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer nicht an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligt ist.

Kreditnehmer

Die Identifizierung des Kreditnehmers als juristische Person erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Auszugs aus dem Handelsregister. Darüber hinaus sammeln wir Informationen über die Vorstandsmitglieder (oder andere Bevollmächtigte) und deren Bevollmächtigung zur Vertretung des Kreditnehmers. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Ausweises (Reisepass, Personalausweis etc.) nachzuweisen.

Außerdem müssen wir den wirtschaftlichen Eigentümer des Kreditnehmers identifizieren. Der wirtschaftliche Eigentümer ist die natürliche Person, die letztendlich die juristische Person durch direktes oder indirektes Eigentum oder auf andere Weise besitzt oder kontrolliert. Daher müssen wir Informationen sammeln, um die Eigentums- und Kontrollstruktur des Kreditnehmers zu verstehen. Wir erfassen auch Daten darüber, ob der Kreditnehmer mit einer politisch exponierten Person, einem Familienmitglied oder einer Person, die solch einer Person nahesteht, in Beziehung steht.

Transaktion/Geschäftsbeziehung

Wir müssen den Zweck der vorgeschlagenen Transaktion/Geschäftsbeziehung verstehen. Dementsprechend fragen wir den Kreditnehmer unter anderem nach seinem Tätigkeitsbereich, den wichtigsten Vertragspartnern und sammeln weitere relevante Informationen. Bei komplexen oder ungewöhnlich großen Transaktionen, ungewöhnlichen Transaktionsmustern, die kein verständliches oder klares wirtschaftliches Ziel verfolgen, werden zusätzliche Due-Diligence-Maßnahmen durchgeführt, die unter anderem die Sammlung zusätzlicher Informationen und Dokumente umfassen.

Bitte beachten Sie, dass wir auch verpflichtet sind, die eingegangenen Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Dazu gehört unter anderem die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung relevanter Dokumente und Daten, die im Rahmen von Due-Diligence-Maßnahmen erhoben werden. Daher bitten wir Sie von Zeit zu Zeit, Ihre Daten und personenbezogenen Daten zu überprüfen oder anzugeben.

Alle vom Kreditnehmer gesammelten und zur Verfügung gestellten Informationen über die Geschäftsbeziehung, einschließlich Informationen, die als Grundlage für die Identifizierung und Überprüfung der Person dienen, werden von Bulkestate in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen geschützt und gespeichert.